Wohngeldrechner – Wohngeld berechnen

Wohngeld berechnen: Wie funktioniert der Wohngeldrechner? Faktoren, Beispiele und Berechnungslogik. Mit Referenztabellen für Bochum.

Wohngeld berechnen – Beispielrechnungen & Orientierung

Die genaue Berechnung des Wohngelds ist komplex und erfolgt durch die Wohngeldstelle auf Basis Ihrer individuellen Daten. Diese Seite gibt Ihnen eine Orientierung, mit welchem Wohngeld Sie in Bochum rechnen können – mit Beispielrechnungen für typische Lebenssituationen.

Wie funktioniert die Wohngeld-Berechnung?

Das Wohngeld wird nach einer komplexen Formel im Wohngeldgesetz (WoGG) berechnet. Vereinfacht gesagt: Je niedriger Ihr Einkommen, je höher Ihre Miete (bis zum Höchstbetrag) und je größer Ihr Haushalt, desto höher fällt das Wohngeld aus. Fünf Faktoren sind entscheidend: anrechenbares Einkommen, Bruttokaltmiete, Anzahl der Haushaltsmitglieder, Mietstufe und die gesetzlich festgelegten Berechnungsgrößen.

1. Anrechenbares Einkommen

Ihr Gesamteinkommen minus Steuern, Sozialversicherung und bestimmter Freibeträge. Je höher das Einkommen, desto geringer das Wohngeld.

2. Miete (Bruttokaltmiete)

Kaltmiete plus kalte Betriebskosten – begrenzt durch die Höchstbeträge Ihrer Mietstufe. Liegt Ihre Miete über dem Höchstbetrag, wird nur dieser angesetzt.

3. Haushaltsgröße

Die Anzahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder. Mehr Personen erhöhen die Höchstbeträge und senken die zumutbare Mietbelastung.

4. Mietstufe (Bochum: III)

Die Mietstufe spiegelt das regionale Mietniveau. Bochum ist in Mietstufe III eingestuft, was mittlere Höchstbeträge bedeutet.

5. Mietbelastungsfaktor

Ein prozentualer Anteil Ihres Einkommens, der als zumutbare Mietbelastung gilt. Er steigt mit dem Einkommen und sinkt mit der Haushaltsgröße.

Beispielrechnungen für Bochum (Mietstufe III)

Die folgenden Tabellen geben Ihnen eine Orientierung, mit welchem Wohngeld Sie in typischen Bochumer Situationen rechnen können. Die Werte sind Näherungswerte – der tatsächliche Anspruch kann abweichen.

Alleinstehende Person (1 Person, kein Kind)

  • 💰 Einkommen 1.000 EUR, Miete 350 EUR → ca. 150–220 EUR Wohngeld
  • 💰 Einkommen 1.200 EUR, Miete 400 EUR → ca. 110–180 EUR Wohngeld
  • 💰 Einkommen 1.400 EUR, Miete 420 EUR → ca. 50–100 EUR Wohngeld

Alleinerziehend mit 1 Kind (2 Personen (1 Erwachsener, 1 Kind))

  • 💰 Einkommen 1.400 EUR, Miete 480 EUR → ca. 180–260 EUR Wohngeld
  • 💰 Einkommen 1.800 EUR, Miete 500 EUR → ca. 100–170 EUR Wohngeld

Paar ohne Kinder (2 Personen (2 Erwachsene))

  • 💰 Einkommen 1.600 EUR, Miete 500 EUR → ca. 160–240 EUR Wohngeld
  • 💰 Einkommen 2.000 EUR, Miete 520 EUR → ca. 80–140 EUR Wohngeld

Familie mit 2 Kindern (4 Personen (2 Erwachsene, 2 Kinder))

  • 💰 Einkommen 2.200 EUR, Miete 650 EUR → ca. 250–350 EUR Wohngeld
  • 💰 Einkommen 2.800 EUR, Miete 750 EUR → ca. 150–250 EUR Wohngeld

Rentner / Rentnerin (1 Person, ab 65 Jahren)

  • 💰 Rente 900 EUR, Miete 380 EUR → ca. 180–250 EUR Wohngeld (mit Altersfreibetrag)
  • 💰 Rente 1.100 EUR, Miete 400 EUR → ca. 100–160 EUR Wohngeld

Hinweis: Die genauen Werte hängen von vielen Faktoren ab – z.B. Krankenversicherungsbeiträge, Steuerklasse und individuelle Freibeträge. Diese Beispielrechnungen dienen nur der Orientierung. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an die Wohngeldstelle oder nutzen Sie den Antragsservice.

Einkommensgrenzen als Orientierung

Als grobe Faustregel können Sie sich an folgenden Orientierungswerten für Bochum (Mietstufe III) orientieren. Die tatsächlichen Grenzen hängen von Ihrer konkreten Miethöhe ab:

  • 👤 1 Person: Ungefähre Einkommensgrenze bei ca. 1.200–1.450 EUR Brutto (je nach Miete)
  • 👥 2 Personen: Ungefähre Einkommensgrenze bei ca. 1.700–2.000 EUR Brutto
  • 👨‍👩‍👦 3 Personen: Ungefähre Einkommensgrenze bei ca. 2.100–2.500 EUR Brutto
  • 👨‍👩‍👧‍👦 4 Personen: Ungefähre Einkommensgrenze bei ca. 2.600–3.100 EUR Brutto

Warum eine exakte Berechnung schwierig ist

Die offizielle Wohngeld-Formel nach dem WoGG ist hochkomplex und verwendet mehrere Berechnungsschritte mit Tabellenwerten, die gesetzlich festgelegt sind. Faktoren wie Krankenversicherungsbeiträge, Steuerklasse, Freibeträge für Schwerbehinderte oder Unterhaltszahlungen machen jede Berechnung individuell. Aus diesem Grund empfehlen wir, die verbindliche Berechnung durch die Wohngeldstelle oder einen zertifizierten Antragsservice durchführen zu lassen.

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