Wohngeld Voraussetzungen – Wer hat Anspruch?

Wohngeld-Voraussetzungen im Überblick: Einkommensgrenzen, Haushaltsgröße, Wohnraum. Erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld in Bochum haben.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss), der einkommensschwächeren Haushalten hilft, angemessenen Wohnraum zu finanzieren. Grundsätzlich kann jeder Mieter in Deutschland Wohngeld beantragen, sofern er bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Die fünf wichtigsten Voraussetzungen

Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

1. Mieter einer Wohnung

Sie müssen Mieter oder mietähnlich Nutzungsberechtigter einer Wohnung sein. Auch Bewohner eines Heims können unter bestimmten Umständen anspruchsberechtigt sein.

2. Wohnsitz in Deutschland

Sie müssen Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die Wohnung selbst nutzen.

3. Kein Ausschluss durch andere Leistungen

Empfänger von Bürgergeld (SGB II) oder Grundsicherung im Alter (SGB XII) sind vom Wohngeld ausgeschlossen, da deren Unterkunftskosten bereits über diese Leistungen abgedeckt werden.

4. Einkommen unterhalb der Grenze

Ihr Gesamteinkommen und das der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder muss unter der für Sie geltenden Einkommensgrenze liegen. Die Einkommensgrenze hängt von Ihrer Mietstufe und Haushaltsgröße ab.

5. Miete im Rahmen der Höchstbeträge

Ihre Miete muss sich innerhalb der für Ihre Mietstufe geltenden Höchstbeträge bewegen. Liegt die Miete darüber, wird nur der Höchstbetrag bei der Berechnung berücksichtigt.

Das zählt als Einkommen

Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert. Dazu gehören insbesondere: Erwerbseinkommen (Lohn, Gehalt), Renten und Pensionen, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld (teilweise), Unterhaltsleistungen, Einnahmen aus Vermietung und Kapitalvermögen. Von diesem Gesamteinkommen werden bestimmte Freibeträge und Abzugsbeträge abgezogen, um das anrechenbare Einkommen zu ermitteln.

Wer gehört zum Haushalt?

Zum Haushalt zählen alle Personen, die mit Ihnen in einer Wohnung leben und einen gemeinsamen Haushalt führen. Das sind in der Regel: der Antragsteller, der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, Kinder unter 25 Jahren (auch Stief- und Pflegekinder), Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern), sofern sie mit Ihnen zusammenleben.

Was gilt als Miete?

Als Miete (Bruttokaltmiete) gelten die Kaltmiete (Nettomiete) zuzüglich der kalten Betriebskosten (ohne Heiz- und Warmwasserkosten). Nicht berücksichtigt werden: Heizkosten, Stromkosten, Kosten für die Garage oder den Stellplatz. Die von der Wohngeldstelle angesetzte Miete darf die für Bochum geltenden Höchstbeträge nicht überschreiten.

Wann besteht kein Anspruch?

In folgenden Fällen besteht kein Anspruch auf Wohngeld:

  • ❌ Bezug von Bürgergeld (SGB II) oder Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB XII) – auch wenn nur ein Haushaltsmitglied diese Leistungen bezieht.
  • ❌ Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
  • ❌ Das Einkommen übersteigt die geltende Einkommensgrenze deutlich – selbst der Höchstbetrag würde zu keinem Wohngeld mehr führen.

Schnell-Check: Habe ich Anspruch?

Eine verbindliche Prüfung kann nur die Wohngeldstelle vornehmen. Als Faustregel gilt: Wenn Sie arbeiten, Rente beziehen oder andere Einkünfte haben, aber trotzdem nur knapp über die Runden kommen, und Sie keine anderen Sozialleistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe) beziehen, haben Sie gute Chancen auf Wohngeld. Nutzen Sie den Antragsservice für eine professionelle Unterstützung.

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