Wohngeld Einkommensgrenzen – Tabellen & Werte
Aktuelle Einkommensgrenzen beim Wohngeld: Tabellen nach Haushaltsgröße und Mietstufe. Finden Sie heraus, ob Ihr Einkommen die Grenze unterschreitet.
Einkommensgrenzen beim Wohngeld
Die Einkommensgrenze ist der entscheidende Faktor für Ihren Wohngeld-Anspruch. Nur wenn Ihr anrechenbares Einkommen unterhalb der für Sie geltenden Grenze liegt, können Sie Wohngeld erhalten. Die Grenzen hängen von Ihrer Haushaltsgröße und Mietstufe ab.
Wie werden die Einkommensgrenzen ermittelt?
Die Einkommensgrenzen ergeben sich aus dem Wohngeldgesetz und werden regelmäßig angepasst. Sie berücksichtigen: die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Mietstufe Ihrer Gemeinde (für Bochum: Mietstufe III), die Höchstbeträge für Miete je nach Haushaltsgröße sowie gesetzlich festgelegte Prozentsätze für die zumutbare Mietbelastung. Die Grenze ist dann erreicht, wenn das Wohngeld rechnerisch auf null Euro sinkt.
Welche Einkommensarten werden berücksichtigt?
Folgende Einkommensarten fließen in die Berechnung des anrechenbaren Einkommens ein:
- 💼 Erwerbseinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit (Lohn, Gehalt, Zulagen, Weihnachts-/Urlaubsgeld)
- 🏢 Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und Gewerbebetrieb
- 👴 Renten und Versorgungsbezüge (gesetzliche Rente, Betriebsrente, Pension)
- 🏥 Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Übergangsgeld
- 👶 Elterngeld (teilweise), Unterhaltsleistungen, Einnahmen aus Vermietung
- 🏦 Zins- und Kapitalerträge (oberhalb des Sparer-Pauschbetrags)
Was wird vom Einkommen abgezogen?
Vom Gesamteinkommen werden bestimmte Beträge abgezogen. Diese Abzüge reduzieren das anrechenbare Einkommen und erhöhen damit Ihr Wohngeld:
- ✅ Werbungskostenpauschale (für Arbeitnehmer) oder Betriebsausgabenpauschale (für Selbstständige)
- ✅ Sozialversicherungspauschalen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)
- ✅ Steuerfreibeträge (Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag)
- ✅ Unterhaltsfreibeträge für getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten sowie Kinder
- ✅ Altersfreibetrag für Schwerbehinderte und Personen ab 65 Jahren
Konkrete Einkommensgrenzen
Die genauen Einkommensgrenzen für Ihre individuelle Situation hängen von vielen Faktoren ab und werden von der Wohngeldstelle berechnet. Als grober Anhaltspunkt: Für einen Ein-Personen-Haushalt in Bochum (Mietstufe III) mit einer Kaltmiete von 400 EUR liegt die ungefähre Einkommensgrenze bei etwa 1.200 bis 1.400 EUR monatlichem Bruttoeinkommen. Bei Familien mit mehreren Kindern liegen die Grenzen entsprechend höher. Für eine verlässliche Berechnung nutzen Sie bitte den Antragsservice.
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