Wohngeld Mietstufen 2026 – Tabelle I-VII & Bochum (Stufe III)

Mietstufen beim Wohngeld: Alle 7 Stufen (I-VII) im Überblick. Bochum in Mietstufe III – Höchstbeträge, Vergleich & Auswirkungen auf Ihr Wohngeld ✓

Was sind Mietstufen und wie funktionieren sie?

Die Einstufung der Gemeinden in Mietstufen erfolgt durch die Bundesländer auf Basis des örtlichen Mietniveaus. Mietstufe I gilt für Gemeinden mit dem niedrigsten Mietniveau, Mietstufe VII für solche mit dem höchsten. Die Einstufung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Je höher die Mietstufe, desto höher sind die maximal anrechenbaren Mietbeträge – und desto höher kann Ihr Wohngeld ausfallen.

Bochum: Mietstufe III

Die Stadt Bochum ist in Mietstufe III eingestuft. Das bedeutet, dass die Mieten in Bochum im bundesweiten Vergleich im mittleren Bereich liegen. Für Ihre Wohngeld-Berechnung bedeutet dies: Die Höchstbeträge für die anrechenbare Miete liegen auf einem mittleren Niveau. Städte mit Mietstufe I (z.B. ländliche Regionen in Ostdeutschland) haben niedrigere Höchstbeträge, Städte mit Mietstufe VII (z.B. München) haben deutlich höhere.

Mietstufen I bis VII – Die bundesweite Übersicht

Deutschland ist in sieben Mietstufen eingeteilt. Die Mietstufe bestimmt die maximal anrechenbare Miete für die Wohngeld-Berechnung. Je höher die Mietstufe, desto höher die Höchstbeträge – und desto mehr Wohngeld ist möglich.

  • I — Mietstufe I: Gemeinden mit sehr niedrigem Mietniveau (ländliche Regionen in Ostdeutschland)
  • II — Mietstufe II: Gemeinden mit niedrigem Mietniveau (einige ostdeutsche und strukturschwache Regionen)
  • III — Mietstufe III: Gemeinden mit mittlerem Mietniveau – Bochum und viele Städte im Ruhrgebiet
  • IV — Mietstufe IV: Gemeinden mit gehobenem Mietniveau (mittelgroße westdeutsche Städte)
  • V — Mietstufe V: Gemeinden mit hohem Mietniveau (Großstädte wie Hannover, Bremen)
  • VI — Mietstufe VI: Gemeinden mit sehr hohem Mietniveau (München, Frankfurt, Hamburg, Köln)
  • VII — Mietstufe VII: Gemeinden mit außergewöhnlich hohem Mietniveau (München Innenstadt)

Bochum im Mietstufen-Vergleich

Mit Mietstufe III liegt Bochum im bundesweiten Mittelfeld. Das ist günstiger als in Großstädten wie Köln (VI) oder Hamburg (VI), aber höher als in ländlichen Regionen Ostdeutschlands (I–II). Für Sie bedeutet das: Die Höchstbeträge für die anrechenbare Miete sind moderat – bei steigenden Mieten in Bochum kann dies zum Nachteil werden, wenn Ihre tatsächliche Miete über dem Höchstbetrag liegt.

Höchstbeträge für die Miete in Bochum

Die folgende Übersicht zeigt die ungefähren monatlichen Höchstbeträge für die Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße in Bochum (Mietstufe III). Bitte beachten Sie, dass sich die Werte durch die regelmäßigen Anpassungen ändern können:

  • 👤 1 Person: ca. 370 – 420 EUR monatlich
  • 👥 2 Personen: ca. 450 – 510 EUR monatlich
  • 👨‍👩‍👦 3 Personen: ca. 540 – 610 EUR monatlich
  • 👨‍👩‍👧‍👦 4 Personen: ca. 630 – 710 EUR monatlich
  • 👨‍👩‍👧‍👦+ 5 Personen: ca. 720 – 820 EUR monatlich (jede weitere Person: + ca. 90 EUR)

Hinweis: Die genauen Werte werden regelmäßig durch Rechtsverordnung angepasst. Die Wohngeldstelle verwendet die jeweils aktuellen Werte.

Was zählt zur Miete?

Für die Wohngeld-Berechnung ist die Bruttokaltmiete maßgeblich. Diese setzt sich zusammen aus: der Nettokaltmiete (Grundmiete), zuzüglich der kalten Betriebskosten (z.B. Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Versicherung, Hausverwaltung). Nicht zur Bruttokaltmiete gehören: Heizkosten, Warmwasserkosten und Stromkosten. Liegt Ihre tatsächliche Bruttokaltmiete über dem Höchstbetrag, wird bei der Berechnung nur der Höchstbetrag angesetzt.

Welchen Einfluss hat die Mietstufe auf mein Wohngeld?

Die Mietstufe wirkt sich direkt auf die Höhe Ihres Wohngelds aus. Eine höhere Mietstufe bedeutet höhere Höchstbeträge und damit potenziell mehr Wohngeld – allerdings müssen Sie diese höhere Miete auch tatsächlich zahlen. Die Mietstufe allein entscheidet also nicht über Ihren Anspruch, sondern ist ein Faktor unter mehreren.

Mietstufen-Anpassung durch die Wohngeld-Reform

Mit der Wohngeld-Reform 2023 (Wohngeld-Plus) wurden die Höchstbeträge in allen Mietstufen deutlich erhöht. Die nächste planmäßige Anpassung der Mietstufen und Höchstbeträge erfolgt durch Rechtsverordnung. Informieren Sie sich auf unserer Reform-Seite über die aktuellen Änderungen.

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