Wohngeld Höhe – Wie viel Wohngeld bekomme ich?
Wie wird das Wohngeld berechnet? Höhe, Berechnungsfaktoren und Beispielrechnungen für Bochum. Alle Faktoren verständlich erklärt.
Wie wird die Wohngeld-Höhe berechnet?
Die Höhe des Wohngelds wird nach einer gesetzlich festgelegten Formel berechnet. Sie ist keine Pauschale, sondern hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Die Berechnung erfolgt durch die Wohngeldstelle – aber Sie können hier verstehen, wie sie funktioniert.
Die fünf Berechnungsfaktoren
Das Wohngeld wird auf Basis dieser fünf Faktoren berechnet:
1. Anrechenbares Einkommen
Ihr Gesamteinkommen abzüglich bestimmter Freibeträge und Pauschalen. Je höher das Einkommen, desto geringer das Wohngeld.
2. Miete (Bruttokaltmiete)
Die Kaltmiete zuzüglich der kalten Betriebskosten – jedoch maximal bis zum geltenden Höchstbetrag Ihrer Mietstufe.
3. Haushaltsgröße
Die Anzahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder. Mehr Personen bedeuten in der Regel ein höheres Wohngeld.
4. Mietstufe der Gemeinde
Bochum ist in eine bestimmte Mietstufe eingestuft. Die Mietstufe spiegelt das regionale Mietniveau wider und bestimmt die Höchstbeträge.
5. Wohngeld-Formel (WoGG)
Das Wohngeldgesetz (WoGG) definiert eine komplexe Formel mit verschiedenen Berechnungsgrößen. Vereinfacht: Wohngeld = 1,15 × (Miete – (Einkommen × Mietbelastungsfaktor)).
Die vereinfachte Wohngeld-Formel
Die genaue Berechnung erfolgt über Tabellenwerte im Wohngeldgesetz. Stark vereinfacht lässt sich das Prinzip so darstellen:
Wohngeld ≈ Höchstbetrag Ihrer Mietstufe – (anrechenbares Einkommen × prozentuale Mietbelastung)
Der prozentuale Mietbelastungsfaktor steigt mit dem Einkommen. Bei niedrigem Einkommen wird ein geringerer Prozentsatz der Miete als zumutbare Belastung angesetzt – entsprechend höher fällt das Wohngeld aus.
Beispielrechnungen für Bochum
Die folgenden Beispiele zeigen, wie sich das Wohngeld in typischen Bochumer Situationen zusammensetzen kann. Bitte beachten Sie: Dies sind Orientierungsbeispiele. Die tatsächliche Höhe kann abweichen.
Beispiel 1: Alleinstehende Person
Eine alleinstehende Person in Bochum mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.300 EUR und einer Kaltmiete von 450 EUR. Abzüglich der Sozialversicherungspauschalen und Freibeträge ergibt sich ein anrechenbares Einkommen. Bei der Mietstufe von Bochum könnte sich ein monatliches Wohngeld in Höhe von etwa 100 bis 180 EUR ergeben.
Beispiel 2: Familie mit zwei Kindern
Eine vierköpfige Familie (zwei Erwachsene, zwei Kinder) mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.800 EUR und einer Kaltmiete von 750 EUR. Durch die höhere Haushaltsgröße steigen sowohl die Freibeträge als auch die Höchstbeträge. Das Wohngeld könnte in diesem Fall etwa 150 bis 300 EUR monatlich betragen.
Beispiel 3: Rentnerin
Eine alleinstehende Rentnerin in Bochum mit einer monatlichen Rente von 950 EUR und einer Kaltmiete von 400 EUR. Nach Abzug der Werbungskostenpauschale und des Altersfreibetrags könnte sich ein monatliches Wohngeld von etwa 130 bis 220 EUR ergeben.
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